An der Kirchgemeindeversammlung nahmen 37 Stimmberechtigte teil.
- Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 07. Dezember 2023
einstimmig genehmigt
- Die Verwaltungsrechnung 2023
einstimmig genehmigt
- Antrag Transfer Pfarrhaus Holderbank aus dem Verwaltungs- ins Finanzvermögen
Es wurde ein Rückweisungsantrag gestellt, welcher von der Versammlung mit 20 Ja- gegen 15 Nein-Stimmen angenommen wurde
- Antrag Mobilfunkantenne Kirche Möriken
mit
Ergänzungsantrag zum Antrag der Kirchenpflege:
Der Antennenstandort «Kirchturm Möriken» soll für Strahlungsleistungen der BAKOM-Kategorie «sehr klein» (max. 10Watt ERP) freigegeben werden. Sollte dies technisch nicht genügen, so kann maximal in die Kategorie «klein» (100Wat ERP) erhöht werden. Eine solche Erhöhung müsste aber öffentlich begründet werden.
Diese Einschränkung ist im Mietvertrag über die gesamte Laufzeit zu sichern und regelmässig unabhängig zu prüfen.
Der Antrag mit dem Ergänzungsantrag wurde mit 18 Ja- Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen angenommen
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§152 Kirchenordnung). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§144, 137 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§145 Kirchenordnung).
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